Zum Hauptinhalt springen

STATUTEN DER VEREINIGUNG DER WUNDERBAREN MEDAILLE FÜR ÖSTERREICH

Die internationale Vereinigung der Wunderbaren Medaille feierte im Jahre 2009 das hundertjährige Jubiläum ihres Bestehens. Zu diesem Anlass fand im November dieses Jahres ein internationales Treffen zum Thema „neue Generalstatuten“ statt. Im Anschluss daran hat die rechtmäßige Autorität der Vereinigung eine sorgfältige Arbeit des Studiums und der Überarbeitung ihrer Statuten unternommen.

Am 14. April 2010 hat die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens den vom Generaldirektor vorgelegten neuen Text der Generalstatuten der Vereinigung der Wunderbaren Medaille bestätigt.

Auf der Grundlage dieser nun gültigen Generalstatuten haben die Verantwortlichen der Vereinigung in Österreich die bisherigen Nationalstatuten überarbeitet.

Artikel 1. GRÜNDUNGSZWECK UND MITTEL

Viele Menschen in Österreich tragen, verehren und verbreiten die Wunderbare Medaille Mariens, die auf die Erscheinung der Gottesmutter an die hl. Katharina Labouré in Paris 1830 zurückgeht. Die Vereinigung der Wunderbaren Medaille in Österreich, die von Mitgliedern der Gemeinschaften der Lazaristen, der Töchter der christlichen Liebe und der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul (mit den Mutterhäusern Zams, Wien- Gumpendorf und Innsbruck) verantwortlich getragen wird, setzt seit 2002 in Verbindung mit der internationalen Vereinigung ein Apostolat fort, das in diesen Gemeinschaften seit jeher gepflegt wurde. Das Hauptanliegen dieses Apostolates ist die Verbreitung der Medaille und ihrer Botschaft. Zunächst sollen die Mitglieder selber in ihrem vertrauensvollen Gebet um Gnaden, die Gott allen Menschen schenken will, gestärkt werden. Sodann nehmen sie auch die leiblichen und seelischen Nöte ihrer Mitmenschen, besonders der Ärmsten, wahr und suchen nach Wegen ihnen zu helfen. Im Geist des hl. Vinzenz und der hl. Luise beteiligen sich viele nach Möglichkeit an Werken, die die Barmherzigkeit Gottes für diese leidenden Brüder und Schwestern erfahrbar machen. Der Dienst des fürbittenden Gebetes hat gerade für ältere und kranke Mitglieder eine besondere Bedeutung.

Folgende Mittel werden im Apostolat verwendet: Homepage, Faltblätter, Jahresbrief, Startpaket (siehe Art. 5), Begrüßungsbrief, Einkehrtage, Bücher für klein und groß, Medaillenversand, Organisation von feierlichen Gottesdiensten zum Medaillenfest.

Artikel 2. LEITUNG

2.1. Generaldirektor

Der Generaldirektor der Vereinigung der wunderbaren Medaille ist der Generalsuperior der Kongregation der Mission (Lazaristen) und der Töchter der christlichen Liebe vom hl. Vinzenz von Paul (Barmherzige Schwestern).

2.1.2. Sub-Generaldirektor

Seine Autorität ist ihm durch den Generaldirektor delegiert und seine Funktionen von den Internationalen Statuten beschrieben (vgl. IS 22.3)

2.2. Nationaldirektor(in)

Unter der Autorität des Generaldirektors und der Leitung des Subdirektors wird der Verein von einem(r) Nationaldirektor(in) für jeweils 3 Jahre geleitet. Er (Sie) wird vom Generaldirektor nach Beratung mit dem Subdirektor ernannt. Er (Sie) kann wieder bestätigt werden.

2.3. Diözesanverantwortliche(r)

Der (Die) Nationaldirektor(in) schlägt dem jeweiligen Diözesanbischof eine(n) Diözesanverantwortliche(n) vor und bittet um dessen (deren)Bestellung. Er (Sie) soll in Zusammenarbeit mit dem (der) Nationaldirektor(in) die Mitglieder der jeweiligen Diözese betreuen.(vgl. IS, Art. 3)

2.4. Nationale(r) Delegierte(r)

Der (Die) Nationale Delegierte wird im Hinblick auf die Generalversammlung vom Nationaldirektor und den Diözesanverantwortlichen gewählt und bleibt bis zu einer neuerlichen Wahl im Amt.

Artikel 3. MITGLIEDSCHAFT

3.1. Medaillenträger(innen)

Alle, die eine von einem Priester gesegnete Medaille mit Verehrung und Vertrauen tragen, können an den geistlichen Gütern der Vereinigung teilhaben. Sie sollen daher immer neu auf diese Möglichkeit und auf die Botschaft der Medaille aufmerksam gemacht werden.

3.2. Eingetragene Mitglieder

Eingetragene Mitglieder sind jene, die in den Aufzeichnungen der Vereinigung registriert sind und sich bereit erklären, die konkreten Aufgaben in Art. 4 zu übernehmen.

Artikel 4. Konkrete Aufgaben

Tragen und Verbreiten der Medaille

  1. Die Mitglieder beten dreimal täglich das Gebet, das auf der Vorderseite der Medaille steht: “O Maria ohne Sünde empfangen, bitte für uns, die wir zu dir unsere Zuflucht nehmen.“.
  2. Sie verpflichten sich weiters wenigstens einmal im Jahr eine Novene zur Unbefleckten Jungfrau und Gottesmutter um Erlangung einer Gnade zu beten.
  3. So wie Maria ihrer Verwandten Elisabeth zu Hilfe eilt, erkennen die Mitglieder das mitfühlende Herz Mariens und wollen es aktiv nachahmen durch Werke der Nächstenliebe. Sie bemühen sich offen zu sein für die Nöte der Menschen, besonders der Allerärmsten in ihrem persönlichen Umfeld.

Artikel 5. PRIVILEGIEN BEI EINGETRAGENER MITGLIEDSCHAFT

  1. Bei Anmeldung wird ein „Startpaket“ zugesandt, bestehend aus Medaillen, Medaillenbeschreibungen, Novenengebet, Informationsblatt, usw.
  2. Zum Hauptfest der Vereinigung am 27. November (IS IV, 16) werden alle angemeldeten Mitglieder zu einem Festgottesdienst in ihrer Diözese eingeladen.
  3. Für alle Mitglieder wird an jedem 27. des Monats eine heilige Messe in der Marienpfarre in Graz gefeiert.
  4. Alle Mitglieder erfreuen sich der Ablässe, die gemäß dem Reskript der Heiligen Pönitentiarie am 27. Oktober 1995 immerwährend gegeben wurden. (vgl. IS, IV, 15)

- Am Tag der Aufnahme in die Vereinigung
- Am Jahrestag der Gründung der Vereinigung (29. Mai bzw. 8. Juli)
- Am Festtag der heiligen Luise von Marillac, 15. März
- Am Festtag des heiligen Vinzenz von Paul, 27. September
- Am Festtag Unserer Lieben Frau von der Wunderbaren Medaille, 27. November
- Am Fest der heiligen Katharina Labouré, 28. November.

Artikel 6. FINANZEN

6.1. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für eingetragene Mitglieder wird vom Nationaldirektor nach Rücksprache mit dem Visitator der Lazaristen und der Visitatorin der Barmherzigen Schwestern festgelegt. Er beträgt seit Bestehen der Vereinigung 1 Euro. Die zentrale Buchhaltung erfolgt durch die Barmherzigen Schwestern in Graz im Auftrag der dortigen Provinzleitung.

6.2. Spenden

Spenden werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke der Vereinigung verwendet.

Artikel 7. SITZ DER VEREINIGUNG UND ABZEICHEN

7.1. Sitz der Vereinigung

Der Sitz der Vereinigung ist das Provinzhaus der Barmherzigen Schwestern mit der Provinzhauskirche zur Unbefleckten Empfängnis in Mariengasse 12, 8020 Graz.

7.2. Abzeichen

Nationales Abzeichen

Das nationale Abzeichen ist in Anlehnung an das internationale die Medaille in folgender Form:

Siehe ganz oben

Bestätigt am 25. Juni 2013
Generalsuperior Gregory Gay CM
Generaldirektor der Vereinigung der wunderbaren Medaille